Der Ausländerbeirat ist die offizielle Vertretung der ausländischen Bevölkerung in der Kommune. Er wird von allen wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Dauer von fünf Jahren demokratisch gewählt. Die Wahl ist allgemein, frei, gleich, geheim und direkt.
Die Ausländerbeiräte sind somit keine benannten Gremien, sondern werden von der ausländischen Bevölkerung direkt und demokratisch gewählt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Ausländerbeirats sind die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung von Hessen.
In Hessen leben mehr als 750 000 Menschen mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit.
Gerade in der Kommune nimmt das Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft konkrete und sichtbare Formen an. Ob sich diese Vielfalt zum Nutzen der Gesellschaft entwickeln kann, hängt von unserem Handeln vor Ort ab. Dabei sind Gleichberechtigung und gegenseitige Anerkennung zwei wichtige Voraussetzungen. Ebenso wichtig ist die aktive Teilnahme an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen.
Die moderne demokratische Gesellschaft muss sich auch daran messen lassen, in welchem Maße sie ihre Mitglieder an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken lässt. Dies gilt insbesondere für gesellschaftliche Minderheiten, darunter Einwanderinnen und Einwanderer, die oft unterschiedlichen Benachteiligungen ausgesetzt und deren politischen Mitwirkungsrechte eingeschränkt sind. Daher ist es für diese Bevölkerungsgruppe umso notwendiger, ihre Interessen über ein politisches Gremium vertreten zu können. Einen wichtigen Beitrag hierzu kann der Ausländerbeirat leisten.
Eine lebendige und gerechte Gesellschaft braucht das Engagement ihrer Mitglieder, die bereit sind, sich für ihre Interessen und das Gemeinwohl einzusetzen.
Trage dazu bei, wähle Deinen Ausländerbeirat!
Die demokratisch gewählten Mitglieder des Ausländerbeirats vertreten seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber der Kommune, in der sie wohnen.
Die vielfältigen Anliegen der ausländischen Bevölkerung können so direkt der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand, der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat, dem Kreistag und der Verwaltung vorgetragen und auch der Öffentlichkeit dargelegt werden.
Als Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner kann der Ausländerbeirat darüber hinaus bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die ihre Belange berühren, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen.
Wo immer die Interessen der ausländischen Bevölkerung berührt werden, setzen Ausländerbeiräte Akzente und gestalten mit. Auch wenn dies nicht immer gleich sichtbar wird, kommt es uns allen zugute.
Der Ausländerbeirat ist in erster Linie ein Gremium zur Interessenvertretung der nichtdeutschen Bevölkerung und nicht ein Ersatz für das kommunale Wahlrecht.
Für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union ist daher die Teilnahme an den Wahlen des Ausländerbeirates ebenso möglich.
Auch Flüchtlinge und Asylsuchende können an den Wahlen zum Ausländerbeirat teilnehmen, wenn sie einer Kommune zur Unterbringung und Versorgung zugewiesen oder schon längere Zeit in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind.
Die Hauptaufgabe des Ausländerbeirats ist die Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung einer Gemeinde/Stadt oder eines Landkreises. Er tritt vor allem für Integration und die Gleichstellung zwischen den ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern auf kommunaler Ebene ein.
Ausländerbeiräte setzen sich für eine lokale Integrationspolitik ein und kämpfen gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung. Sie engagieren sich für Bildungschancen, für Integration in Kindertagesstätten und Schulen. Sie machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark. Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die besonderen Belange der ausländischen Bevölkerung und haben dort Mitsprachemöglichkeit. Wenn ernsthafte Interessen auf dem Spiel stehen, gehen sie notfalls auch auf die Straße, um Protest zu äußern und Widerstand zu leisten. Ebenso organisieren Ausländerbeiräte mit großem Elan kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen und internationale Feste, bei denen sich Menschen und Kulturen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten näher kommen.
Du siehst: Dein Ausländerbeirat hat sich wichtigen Aufgaben zu widmen. Er kann zwar keine für die Allgemeinheit verbindliche Entscheidungen treffen; durch seine Intervention und Einmischung kann er aber die Mandatsträger bewegen, bei ihren Entscheidungen die Belange der ausländischen Bevölkerung zu berücksichtigen.
Nach dem Gesetz kann der Ausländerbeirat über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der ausländischen Bevölkerung berühren.
Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seine Aufgaben erforderlich ist.
Der Ausländerbeirat hat ein Antrags- und Vorschlagsrecht und ist in allen wichtigen Angelegenheiten zu hören, die ausländische Einwohner betreffen.
Ein Anhörungsrecht besitzt der Ausländerbeirat in den Ausschüssen. Gemeindevorstand/Magistrat und Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung können den Beirat anhören.
Willst Du mehr über die Aktivitäten Deines Ausländerbeirates wissen?
Rufe einfach an: Deine Ansprechpartner*innen »